Pflegefachkräfte sind seit dem 01.01.2022 gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI im Rahmen ihrer Leistungserbringung berechtigt Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung durchzuführen und können diese nun mit der Pflemi-App sofort empfehlen!
Der administrative Aufwand der Hilfsmittelempfehlungen wird durch die Pflemi-App zum Kinderspiel und die Hilfsmittelempfehlungen können direkt an die Leistungserbringer übermittelt werden.
Die einzige digitale Lösung zur Hilfsmittelempfehlung durch Pflegefachkräfte.